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117 §218 und Sterilisation - Eine Diskussionsgrundlage über Selbstbestimmung

 Es gibt kaum ein Thema, das mich so regelmäßig in Rage bringt wie die Frage nach der Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Immer wieder lande ich bei den Paragrafen 218 und 218a. Ja, ich bin Demokrat, und ich akzeptiere, dass gesamtgesellschaftlich entschieden werden muss, wie wir mit Schwangerschaftsabbrüchen umgehen. Ich akzeptiere auch, dass Männer mitreden dürfen, wenn es um ethische Fragen geht – so wie ich akzeptiere, dass Theologen, Juristen und Ärzte - jeweils auch unterschiedlichen Geschlechts - Teil von Ethikkommissionen sind. Aber eines akzeptiere ich nicht: dass jemand anderes als ich selbst über meinen Körper bestimmt. Es ist für mich ein Widerspruch ohne Ende. Ich darf in Deutschland über meinen Tod entscheiden. Es ist nicht strafbar, wenn ich mich selbst töte. Ich darf mir mein Leben nehmen, wenn ich die Grenze überschreite, an der ich nicht mehr weitergehen will. Aber es ist schwer, mich sterilisieren zu lassen. Es ist nicht verboten, aber Ärzte ...